Hundekurse zur Einhaltung des Hundegesetz im Kanton Thurgau
Quelle: Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden
Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor : Hunde mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15Kg. , müssen innerhalb eines Jahres, nach Erwerb des Hundes einen Kurs über anerkannte, praktische Hundeerziehung besuchen. Dieser Kurs umfasst mindestens 10 Lektionen über Leinenführigkeit, allgemeiner Gehorsam und Verhalten in der Umwelt. Vorzugsweise sind diese Kurse ab Welpenalter zu besuchen.