Obligatorischer Hundekurs Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau schreibt das Hundegesetzt folgendes vor:
„1b Hundeerziehungskurs
1 Wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine Anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen.“ Quelle: Rechtsbuch Kanton TG
Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunde:
„7a Hundeerziehungskurs
Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs.“ Quelle: Rechtsbuch Kanton TG
Die 10 Lektionen zum Hundeerziehungskurs gemäss dem Thurgauer Hundegesetz können in Einzelstunden in den Welpengruppen oder in einer unserer Erziehungsgruppen absolviert werden. Dieser Kurs umfasst unter anderem:
- Leinenführigkeit
- Abrufen in jeder Situation
- Allgemeiner Gehorsam, Unterordnung
- Begegnungen mit anderen Hunden beiderlei Geschlechts
- Begegnungen mit Menschen in verschiedenen Situationen
- Verschiedene Spiele und Hindernisse
- Spiele (zur Sicherung der Beisshemmung)
Weitere Informationen zum obligatorischen Hundekurs: www.veterinaeramt.tg.ch